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   BGH, 23.08.2022 - 1 StR 270/22   

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https://dejure.org/2022,26302
BGH, 23.08.2022 - 1 StR 270/22 (https://dejure.org/2022,26302)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2022 - 1 StR 270/22 (https://dejure.org/2022,26302)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2022 - 1 StR 270/22 (https://dejure.org/2022,26302)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB
    Strafzumessung (Grenze des zulässigen Verteidigungsverhaltens: Behauptung einer Notwehrlage); Rücktritt vom Versuch bei Nichtvollendung der Tat ohne Zutun des Täters (ernsthaftes Bemühen um Vollendungsverhinderung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 338
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17

    Nachbarschaftsstreit: Urteil wegen versuchten Mordes rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 23.08.2022 - 1 StR 270/22
    Denn das zusätzliche Tatbestandsmerkmal der Ernsthaftigkeit erfordert ein Ausschöpfen der aus Sicht des Täters ausreichenden Verhinderungsmöglichkeiten; er muss alles tun, was in seinen Kräften steht, mithin die am besten geeignete ("optimale") Rettungsmaßnahme ergreifen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 1 StR 201/18 Rn. 10; Urteile vom 7. Februar 2018 - 2 StR 171/17 Rn. 17 und vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10 Rn. 11; je mwN).
  • BGH, 05.07.2018 - 1 StR 201/18

    Rücktritt vom beendeten Versuch (erforderliche Erfolgsverhinderungshandlung des

    Auszug aus BGH, 23.08.2022 - 1 StR 270/22
    Denn das zusätzliche Tatbestandsmerkmal der Ernsthaftigkeit erfordert ein Ausschöpfen der aus Sicht des Täters ausreichenden Verhinderungsmöglichkeiten; er muss alles tun, was in seinen Kräften steht, mithin die am besten geeignete ("optimale") Rettungsmaßnahme ergreifen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 1 StR 201/18 Rn. 10; Urteile vom 7. Februar 2018 - 2 StR 171/17 Rn. 17 und vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10 Rn. 11; je mwN).
  • BGH, 20.05.2010 - 3 StR 78/10

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; freiwillige Verhinderung des Erfolgs;

    Auszug aus BGH, 23.08.2022 - 1 StR 270/22
    Denn das zusätzliche Tatbestandsmerkmal der Ernsthaftigkeit erfordert ein Ausschöpfen der aus Sicht des Täters ausreichenden Verhinderungsmöglichkeiten; er muss alles tun, was in seinen Kräften steht, mithin die am besten geeignete ("optimale") Rettungsmaßnahme ergreifen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 1 StR 201/18 Rn. 10; Urteile vom 7. Februar 2018 - 2 StR 171/17 Rn. 17 und vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10 Rn. 11; je mwN).
  • BGH, 07.10.2021 - 1 StR 315/21

    Rücktritt vom Versuch (erforderliche Rettungshandlung beim Rücktritt des

    Auszug aus BGH, 23.08.2022 - 1 StR 270/22
    Auf die hiergegen gerichtete Revision hatte der Senat mit Beschluss vom 7. Oktober 2021 - 1 StR 315/21 - das angefochtene Urteil mit Ausnahme der Feststellungen aufgehoben, da ein Rücktritt unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 StGB nicht auszuschließen war.
  • BGH, 19.12.2018 - 3 StR 391/18

    Minder schwerer Fall der gefährlichen Körperverletzung bei Handeln nicht ohne

    Auszug aus BGH, 23.08.2022 - 1 StR 270/22
    Die Grenze ist erst erreicht, wenn die wahrheitswidrige Notwehrbehauptung eine besonders verwerfliche Einstellung des Täters, etwa eine rechtsfeindliche Gesinnung, erkennen lässt oder die Ehre des Opfers verletzt (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2021 - 3 StR 411/21 unter 1.; vom 30. Januar 2020 - 4 StR 630/19 und vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 391/18 Rn. 10; je mwN).
  • BGH, 07.12.2021 - 3 StR 411/21

    Leugnen der Tat als grundsätzlich zulässiges Verteidigungsverhalten

    Auszug aus BGH, 23.08.2022 - 1 StR 270/22
    Die Grenze ist erst erreicht, wenn die wahrheitswidrige Notwehrbehauptung eine besonders verwerfliche Einstellung des Täters, etwa eine rechtsfeindliche Gesinnung, erkennen lässt oder die Ehre des Opfers verletzt (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2021 - 3 StR 411/21 unter 1.; vom 30. Januar 2020 - 4 StR 630/19 und vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 391/18 Rn. 10; je mwN).
  • BGH, 30.01.2020 - 4 StR 630/19

    Grundsätze der Strafzumessung (Falschbelastung eines Dritten)

    Auszug aus BGH, 23.08.2022 - 1 StR 270/22
    Die Grenze ist erst erreicht, wenn die wahrheitswidrige Notwehrbehauptung eine besonders verwerfliche Einstellung des Täters, etwa eine rechtsfeindliche Gesinnung, erkennen lässt oder die Ehre des Opfers verletzt (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2021 - 3 StR 411/21 unter 1.; vom 30. Januar 2020 - 4 StR 630/19 und vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 391/18 Rn. 10; je mwN).
  • BGH, 07.06.2023 - 4 StR 448/22

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Belegen einer

    Denn das ernsthafte Bemühen im Sinne dieser Norm erfordert ein Ausschöpfen der aus Sicht des Täters ausreichenden Verhinderungsmöglichkeiten; er muss alles tun, was in seinen Kräften steht, mithin die am besten geeignete ("optimale") Rettungsmaßnahme ergreifen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. August 2022 - 1 StR 270/22 mwN).
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